Informationspflichten:

Niedergelassene Ärzte,die eine Homepage im Internet anbieten und dort über ihr ärztliches Dienstleistungsangebot informieren,sind Diensteanbieter nach den Teledienstgesetz (TDG).Ende 2001 wurde im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen E-Commerce-Richtlinie und dem Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen im Elektronischen Geschäftsverkehr  auch das Teledienstgesetz geändert.Dabei wurde § 6 TDG um zusätzliche Informationspflichten erweitert.So müssen Ärzte-Websites nach § 6 Satz 1 Nr 5 TDG folgende Angaben enthalten:die Kammer,die gesetzliche Berufsbezeichnung ,den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung) und Informationen dazu,wie diese zugänglich sind.
Nach Auffassung der Bunderärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,beide Köln,sind Ärzte nach § 6 Satz 1 Nr 3 TDG auch dazu verpflichtet ,die Kassenärztliche Vereinigung (KV) anzugeben,in der sie Mitglied sind,weil die KVen die für die Vertrahsärzte zuständigen Aufsichtsbehörden sind.

Anschrift (Verfasser der Homepage): Dr. Hans-Peter Peller
Rennbahnstr. 2
94315 Straubing
email: hp-peller@t-online.de
Telefon: 09421/42005
Fax: 09421/32708
Gesetzliche Berufsbezeichnung: Arzt
Staat: Bundesrepublik Deutschland
Bayerischen Landesärztekammer: Bayerische Landesärztekammer
Mühlbauerstr. 16
81677 München
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Arabellastr. 30
81925 München
Berufsrechtliche Regelungen Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
Gestaltung der Homepage Alexander Peller
apellex@gmx.net
apellex.de

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