Niedergelassene Ärzte,die eine Homepage im
Internet anbieten und dort über ihr ärztliches
Dienstleistungsangebot informieren,sind Diensteanbieter nach den
Teledienstgesetz (TDG).Ende 2001 wurde im Zusammenhang mit der
Umsetzung der europäischen E-Commerce-Richtlinie und dem
Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen im Elektronischen
Geschäftsverkehr auch das Teledienstgesetz
geändert.Dabei wurde § 6 TDG um zusätzliche
Informationspflichten erweitert.So müssen Ärzte-Websites
nach § 6 Satz 1 Nr 5 TDG folgende Angaben enthalten:die
Kammer,die gesetzliche Berufsbezeichnung ,den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,sowie die Bezeichnung der
berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung) und Informationen
dazu,wie diese zugänglich sind.
Nach Auffassung der Bunderärztekammer und der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung,beide Köln,sind
Ärzte nach § 6 Satz 1 Nr 3 TDG auch dazu verpflichtet
,die Kassenärztliche Vereinigung (KV) anzugeben,in der sie
Mitglied sind,weil die KVen die für die Vertrahsärzte
zuständigen Aufsichtsbehörden sind.
| Anschrift (Verfasser der Homepage): | Dr. Hans-Peter Peller Rennbahnstr. 2 94315 Straubing |
| email: | hp-peller@t-online.de |
| Telefon: | 09421/42005 |
| Fax: | 09421/32708 |
| Gesetzliche Berufsbezeichnung: | Arzt |
| Staat: | Bundesrepublik Deutschland |
| Bayerischen Landesärztekammer: | Bayerische Landesärztekammer Mühlbauerstr. 16 81677 München |
| Kassenärztliche Vereinigung Bayerns | Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Arabellastr. 30 81925 München |
| Berufsrechtliche Regelungen | Berufsordnung für die Ärzte Bayerns |
| Gestaltung der Homepage | Alexander Peller apellex@gmx.net apellex.de |